Suzuka war bereits viele Jahre Austragungsort des Japan-Grand Prix. Ein Blick in die Formel 1-Geschichtsbücher verrät: Der anspruchsvolle Rennkurs in Suzuka - übrigens wie eine Acht geformt - war oftmals Schauplatz spektakulärer Duelle. Legendär war der Zweikampf zwischen Ayrton Senna und Alain Prost. Zweimal kollidierten die großen Rivalen in Suzuka miteinander und der Kampf um die WM-Krone war dadurch entschieden.
1989 führte der Franzose Alain Prost vor dem vorletzten Saisonrennen in Japan die Meisterschaft an. Während eines Überholmanöver Sennas kurz vor der Start und Ziel-Geraden kam es zum Crash mit Prost. Beide Boliden kamen von der Strecke ab und standen ineinander verhakt in der Auslaufzone der letzten Schikane. Prost, der siegessicher sein Fahrzeug verließ, wähnte sich schon als Weltmeister. Doch Senna ließ sich von den Streckenposten zurück auf die Strecke schieben, ließ tatsächlich die Konkurrenz hinter sich und überquerte als erster die Ziellinie. Später folgte jedoch eine Disqualifikation des Brasilianers, weil der Internationaler Automobilsportverband (FIA) das Abkürzen der Schikane als Regelverstoß wertete. So wurde Alain Prost doch noch zum Weltmeister 1989 gekührt.
Nur ein Jahr später krachte es erneut zwischen den beiden. Bereits nach wenigen Sekunden - noch in der ersten Kurve - war es Senna, der verantwortlich für weiteren Blechschaden war. Der Brasilianer fuhr seinem WM-Konkurrenten in die Seite seines Rennwagens und das Rennen war für beide Piloten beendet. Nutznießer diesmal war Ayrton Senna, der als Formel-1-Weltmeister des Jahres 1990 den Suzuka-Circuit verließ.
topevents24.de funktioniert auf Wunsch ohne Cookies. Mehr Informationen dazu finden Sie unter topevents24.de ohne Cookies sowie in unserer Datenschutzerklärung.
Das Ablehnen von Cookies empfehlen wir jedoch nur wenn Sie Ihre Bestellung durchgehend fortführen.
Dieser Ticket Shop verwendetet Cookies auschließlich zur Zwischenspeicherung von Suchprofilen, Adressdaten und Warenkorbinhalten im Rahmen Ihrer Bestellung.
Wir verwenden Cookies nicht für Werbezwecke, zur Analyse oder zur Weitergabe an Dritte.